Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltung der Bedingungen
1.Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Loris Concept GmbH erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2. Es werden keine Waren oder Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU angeboten.
§2 Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote von Loris Concept GmbH in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für Loris Concept GmbH erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
2. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
§3 Preise
1. Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§4 Liefer- und Leistungszeit
1.Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Loris Concept GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Loris Concept GmbH durch Zulieferanten und Hersteller.
§5 Annahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Loris Concept GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Loris Concept GmbH ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 10 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§6 Lieferung
1. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 2 Tagen nach Warenerhalt der Loris Concept GmbH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden, da ansonsten keine Mängelrüge akzeptiert werden kann.
§7 Gefahrenübergang
1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Loris Concept GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§8 Garantie / Gewährleistung
1. Die allgemeine Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 2 Jahre, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Produkte, oder Fremdeingriff zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
3. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegte Batterien/Akkus ist ausgeschlossen.
4. Gewährleistungsansprüche gegenüber Loris Concept GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§9 Retouren
1. Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Produkt mit schriftlicher Beschreibung des Defektes (inkl. Bildmaterial wo möglich), sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Produkt geliefert wurde, an Loris Concept GmbH zur Reparatur eingeschickt, angeliefert oder zur Abholung beantragt wird. Im Falle von einer durch den Kunden veranlassten Sendung, sind die Versandkosten vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Produkten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Produkte dafür Sorge zu tragen, dass bei durch den Kunden angebrachten Aenderungen, diese vorgängig wieder demontiert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren oder defekt gehen können.
§10 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Loris Concept GmbH
§11 Zahlung
1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme, bar oder innert 10 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Erfolgt eine Lieferung per Post oder ähnliche Dienste, so ist diese grundsätzlich unfrei, d.h. die Kosten gehen zu Lasten des Käufers, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist Loris Concept GmbH auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
4. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
§12 Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
§13 Urheberrechte / Software-Gewährleistung
1. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.
§14 Datenschutz
1. Loris Concept GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
2. Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn dies ist im direkten Zusammenhang mit der Bestellung (z.B. Lieferadresse an den Versanddienst welcher die Zustellung ausführt).
3. Alle weiteren Informationen zum Datenschutz, Ihre Kontrolle und Ihren Rechten gemäss Schweizer und EU-Recht entnehmen Sie der separaten Datenschutzerklärung.
§15 Gerichtsstand
1. Münchenstein ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.